Beschluss des vlf-Bundesvorstandes, 07. Oktober 2011

Präsentation des vlf-Leitbildes zum Download (600 Kbyte)


Aufgaben der Mitgliederversammlung
 

Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen der Tätigkeit des Landesverbandes, insbesondere über die Bestellung des Vorstandes, die Bestellung von zwei Rechnungs- und Kassenprüfern, die Höhe des Mitgliedsbeitrags, das Arbeitsprogramm, dessen Durchführung und Finanzierung, Anträge des Vorstandes und der  Mitgliedsorganisationen, die Wiederaufnahme von Mitgliedsorganisationen, die Änderung der Satzung, die Auflösung des Landesverbandes, die Entlastung des Vorstandes,   den Finanzierungsplan. Des weiteren nimmt die Mitgliederversammlung den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen.

Organisationsstruktur des vlf in Nordrhein-Westfalen

 

Aachen Bonn-Siegburg Düren-Jülich Imgenbroich Kleve-Geldern Mettmann Oberbergischer Kreis Rhein-Erft-Euskirchen Viersen Wesel Essen Straelen Borken Coesfeld/Vest Recklinghausen Ruhr/Lippe Brakel Warburg Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr, Hagen Minden Coesfeld/Vest Recklinghausen Ruhr/Lippe Siegen Soest Steinfurt, Tecklenburger Land Warendorf